Betriebshaftpflicht
Ein Fehler beim Kunden, ein Sturz im Laden, ein beschädigtes Kabel auf der Baustelle: Wer einem anderen schadet, muss dafür geradestehen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt das für deinen Betrieb, wenn der Vertrag zu dem passt, was du wirklich tust.
Was die Betriebshaftpflicht zahlt
Die Betriebshaftpflicht springt ein, wenn dein Betrieb einem anderen schadet. Das kann ein Kunde sein, ein Lieferant, ein Passant oder der Nachbar.
Sie zahlt bei Personenschäden, etwa wenn jemand in deinem Laden stürzt. Sie zahlt bei Sachschäden, etwa wenn beim Kunden etwas zu Bruch geht. Und sie zahlt die Vermögensfolgeschäden, die daraus entstehen, zum Beispiel Verdienstausfall oder Behandlungskosten.
Genauso wichtig ist der zweite Teil: Die Versicherung prüft, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie für dich ab.
Wo typische Lücken stecken
Viele Verträge decken den Grundfall gut ab und lassen an den Rändern Lücken. Diese Punkte sehen wir uns immer an.
Tätigkeitsschäden, auch Bearbeitungsschäden genannt: Schäden an der Sache, an der du gerade arbeitest. Für Handwerker der wichtigste Punkt. Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Räumen, etwa am Büro oder an der Werkstatt. Leitungsschäden: ein beschädigtes Kabel oder Rohr bei Bohr- oder Erdarbeiten.
Schlüsselverlust: Wer Kundenschlüssel oder Generalschlüssel verliert, kann für eine ganze Schließanlage geradestehen. Und für Handel und Hersteller die Produkthaftpflicht: Schäden, die ein verkauftes oder hergestelltes Produkt später anrichtet.
Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht ist für Personen- und Sachschäden gemacht. Wer berät, plant oder verwaltet, richtet aber eher einen reinen Vermögensschaden an. Eine falsche Auskunft, eine versäumte Frist, ein Rechenfehler. Ohne Person oder Sache dazwischen.
Dafür gibt es die Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht. Für Kanzleien, Steuerberater, Architekten und viele beratende Berufe ist sie wichtiger als die Betriebshaftpflicht, für einige ist sie Pflicht. Praxen brauchen eine eigene Berufshaftpflicht, die auch die Behandlung abdeckt.
Oft braucht ein Betrieb beides. Wir klären mit dir, welcher Teil bei dir wie schwer wiegt.
Warum die Tätigkeitsbeschreibung stimmen muss
Versichert ist, was im Vertrag steht. Steht dort „Malerbetrieb“ und du verlegst inzwischen auch Böden, kann genau dieser Schaden außen vor bleiben.
Betriebe wachsen und ändern sich, Verträge bleiben oft, wie sie sind. Deshalb fangen wir bei der Prüfung mit einer einfachen Frage an: Was macht dein Betrieb heute wirklich? Erst danach reden wir über Bausteine und Gesellschaften.
So läuft das ab
Drei Schritte, keine Verpflichtung.
- 1
Wir schnacken
Du erzählst, was dein Betrieb macht, wo ihr arbeitet und mit wem. Am Telefon, per Video oder bei dir vor Ort.
- 2
Wir prüfen
Wir lesen deinen bestehenden Vertrag, gleichen die Tätigkeitsbeschreibung ab und suchen nach Lücken. Verglichen wird über die VEMA aus mehr als 100 Gesellschaften.
- 3
Du entscheidest
Du bekommst eine klare Empfehlung ohne Kaufzwang. Willst du etwas ändern, übernehmen wir den Papierkram mit der Gesellschaft.
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Häufige Fragen
Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für die meisten Betriebe nicht gesetzlich. Viele Auftraggeber, Vermieter und Ausschreibungen verlangen sie aber. Und ohne sie haftet der Betrieb im Schadenfall selbst.
Zahlt die Betriebshaftpflicht auch Schäden an meinen eigenen Sachen?
Nein. Sie zahlt Schäden, die du oder deine Leute anderen zufügen. Für Einrichtung, Werkzeug und Waren gibt es die Inhalts- oder Geschäftsversicherung.
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
In der Regel ja, wenn sie für den Betrieb arbeiten. Wie es mit Subunternehmern, Aushilfen oder Leiharbeitern aussieht, steht im Vertrag. Das prüfen wir mit.
Was passiert, wenn jemand unberechtigt Geld von mir fordert?
Die Betriebshaftpflicht prüft den Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht. Auch das gehört zur Leistung.
Ich berate nur. Brauche ich dann eine Betriebshaftpflicht?
Für Beratungsfehler ist die Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht zuständig. Eine Betriebshaftpflicht kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn Kunden in dein Büro kommen. Oft lassen sich beide kombinieren.
Mein Betrieb hat sich verändert. Muss ich das melden?
Ja. Neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter oder ein neues Geschäftsfeld sollten im Vertrag stehen. Sonst kann es im Schadenfall Streit geben. Sag uns Bescheid, wir passen das an.
Lass uns schnacken
Ruf an, schreib eine Nachricht oder buch dir direkt einen Termin – wir melden uns immer persönlich zurück.
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