Erstinformation
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Die Erstinformation nach § 15 VersVermV muss u. a. Status als Makler,
Vermittlerregister-Eintrag, Aufsichtsbehörde, Vergütungsmodell und
Schlichtungsstellen enthalten. Vom Inhaber prüfen lassen.
Wir sind als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO tätig und beraten unabhängig von einzelnen Gesellschaften. Die Beratung ist für dich kostenfrei; vergütet werden wir über die Provision der abschließenden Gesellschaft.
Vollständige Angaben (Registernummer, Aufsichtsbehörde, Beschwerde- und Schlichtungsstellen) folgen.