Gutes Jahr gehabt? Zuzahlung nicht vergesssen!
Bereits 2005 wurde die Basisrente (umgangssprachlich auch als „Rürup-Rente“ bekannt) als steuerlich begünstigte Altersvorsorgemöglichkeit eingeführt. Vor allem Gutverdiener und Gewerbetreibende nutzen diese Form des Alterssparens seither auch gezielt als Steuersparmodel.
In 2019 kannst du bis zu 24.305 Euro (Alleinstehende) bzw. 48.610 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben ansetzen. Diese können sich aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und aktuell 88 % der Beiträge zur Basisrente zusammensetzen. Der Grad, zu dem „Rürup-Beiträge“ ansetzbar sind, steigt bis 2025 jährlich um 2 %. Dass die steuerlichen Auswirkungen nicht unerheblich ausfallen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen um die oben genannten Beträge geschmälert wird, kannst du dir gewiss vorstellen.
Konkret sollte dir dies dein Steuerberater ausrechnen können. Hast du bereits einen solchen Vertrag? Beim Beitrag besteht noch Luft nach oben? Du möchtest Steuern sparen? Und du möchtest deine Versorgung im Alter anheben? Dann kann eine freiwillige Zuzahlung für dich sinnvoll sein und wir sollten uns unterhalten. Du hast noch keinen solchen Vertrag, möchtest aber auch Steuern sparen und für das Alter vorsorgen? Auch dann haben wir eine perfekte Basis für ein gemeinsames Gespräch. Kontaktiere uns!